Dr. Robert Pfleger
Dr. Robert Pfleger

Antragstellung

Die Doktor Robert Pfleger-Stiftung fördert ausschließlich medizinische Forschungsvorhaben und sozial - caritative Projekte insbesondere für Bedürftige. Es werden nur finanzamtlich anerkannte gemeinnützige, mildtätige oder kirchlich dienende Einrichtungen unterstützt. Eine Förderung von Einzelpersonen ist nicht möglich. Werbungs-, Druck- und Reisekosten werden nicht gefördert.

Bitte überprüfen Sie vor der Antragstellung, ob Ihr Projekt die Voraussetzungen für eine Förderung durch die Doktor Robert Pfleger-Stiftung erfüllt:

Wenn Ihr Projekt die Voraussetzungen erfüllt, können Sie über unser Online-Tool einen Förderantrag einreichen:
 

Antragstellung

 

Sollten Sie bei der Eingabe des Antrags Schwierigkeiten haben, melden Sie sich bitte per E-Mail bei uns. Bitte beachten Sie, dass wir uns bis zum 07. Januar 2026 im Weihnachtsurlaub befinden. Danach unterstützen wir Sie gerne.
E-Mail: stiftung@dr-pfleger.de

 

Weitere Informationen zur Antragstellung

Antragsfristen

Es finden jährlich zwei Sitzungstermine statt, in denen über die Mittelvergabe entschieden wird.

  • Erste Sitzung im Mai: Abgabefrist der Anträge ist bis 28. Februar
  • Zweite Sitzung im November: Abgabefrist der Anträge ist bis 30. September


Antragsverfahren

Bitte beachten Sie die oben genannten Antragsfristen. Anträge sind fristgerecht einzureichen. Sollte Ihr Antrag nach dem Stichtag eingehen, wird er automatisch der Folge-Sitzung zugeordnet.

Über die Anträge wird vom Stiftungsratsgremium in der Stiftungsratssitzung entschieden. Zwei Wochen nach der Sitzung werden Sie per E-Mail über die Entscheidung des Gremiums informiert. Schriftliche oder mündliche Stellungnahmen über die Entscheidungen werden nicht erteilt.