Der Stiftungsrat ist in seinen Entscheidungen
dauerhaft daran gebunden, die Hingabe finanzieller Mittel aus den Stiftungserträgen
ausschließlich für satzungsgemäße Zwecke der Stiftung
vorzunehmen. Diese bestehen in der
- Förderung medizinischer Forschungsvorhaben an Hochschulen, wissenschaftlichen
Einrich- tungen und Einrichtungen des Gesundheitswesens
- Erfüllung sozial-caritativer Zwecke, insbesondere auf dem Gebiet
der Jugend- und Altenfürsorge sowie der
- Vergabe eines wissenschaftlichen Preises (siehe Robert
Pfleger-Forschungspreis).
|